Sehr geehrte Patienten,
eine gesetzliche Gebührenordnung für Physiotherapeuten gibt es nicht. Dies bedeutet, dass bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung für Physiotherapie individuell (Honorarvereinbarung) vereinbart werden muss.
Der Ersatzanspruch gegen die Krankenkasse ist davon ohne Belang.
Wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen Patient und Physiotherapeut. Die Preisgestaltung der jeweiligen Physiotherapie ist weder an die Höchstsätze der Beihilfe noch an eine andere Gebührenordnung gebunden.
Wir empfehlen Ihnen eine ärztliche Verordnung (Rezept) einzuholen. Sprechen Sie einfach mit dem Arzt Ihres Vertrauens über die Möglichkeiten einer physiotherapeutischen Verordnung. Sie können uns gerne kontaktieren, wenn wir Ihnen einen geeigneten Arzt für Ihr Problem empfehlen sollen. Rehagym ist eine unabhängige Einrichtung und steht im ständigen Austausch mit erstklassigen Netzwerkpartnern.